AB 35 SOLLTEN SIE ALLE ZWEI JAHRE EIN HAUTKREBS-SCREENING DURCHFÜHREN LASSEN.
AUCH FÜR GESETZLICH VERSICHERTE KOSTENLOSES.
HAUTKREBS VORSORGE
Eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge ist Voraussetzung, um schwarzen sowie hellen Hautkrebs rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Hierbei wird die gesamte Haut von Kopf bis Fuß untersucht. Ab 35 Jahren wird das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einzelne Krankenkassen übernehmen das Screening auch schon früher oder öfter. Sprechen Sie uns gerne an.
Die computergestützte Videodermatoskopie (Fotoaufnahme mit hochauflösender Spezialkamera) hilft bei der Kontrolle auffälliger Muttermale. So lässt sich besser abschätzen, ob sich das Muttermal weiter verändert, oder gleichbleibend ist.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer EDV-gestützten Analyse von verdächtigen Muttermalen, um direkt eine Entscheidung für oder gegen eine operative Entfernung zu treffen. Diese Untersuchungen werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Zur Therapie des Hautkrebses stehen je nach Diagnose mehrere Optionen zur Verfügung. Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) muss immer operativ entfernt werden. Auch der helle/weiße Hautkrebs muss zumeist operativ entfernt werden. Vorstufen können jedoch auch häufig anders behandelt werden:
- spezielle Creme
- Kryotherapie
- Lasertherapie (keine Kassenleistung)
- PDT (keine Kassenleistung) – je nach beruflicher Exposition gegenüber UV-Licht kann eine Übernahme der Kosten auch durch die BG (Berufsgenossenschaft) erfolgen.